Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages ist im Falle des Erwerbs ein Honorar zu zahlen; der auf den Käufer entfallende Anteil beträgt 3,57 % des Kaufpreises inkl. Mehrwertsteuer. Dieses Honorar ist fällig und zahlbar mit Zustandekommen des Kaufvertrages.