Baugrundstück für Ihr Einfamilienhaus in ruhiger Wohnlage nahe Nordpark

Dieses Baugrundstück umfasst insgesamt 287 m² und bietet Ihnen optimale Voraussetzungen für den Bau eines Einfamilienhauses mit Garage.

  • Objektart: Baugrundstück
  • Amtl. Bezeichnung: Flur 084, Flurstück 436
  • Grundstücksgröße: 287 m²
  • Straßenfront: Ca. 14 m
  • Ausrichtung: Nord
  • Erschließung: Gemäß der Anliegerbescheinigung vom 22.10.2024 gilt die Erschließungsanlage „Kahle Heide (Straße)“ als fertige Straße im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts. Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. BauGB fallen nicht mehr an. Sofern straßenbauliche Verbesserungs- und/oder Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt werden, fallen hierfür Beiträge nach § 8 KAG/NW an. Die Erschließungsanlage „Kahle Heide (Weg)“ gilt als unfertige Straße im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts. Die voraussichtliche Höhe kann z.Zt. nicht angegeben werden. Einmalige Kanalanschlussbeiträge nach § 8 KAG/NW fallen nicht mehr an.

Auf dem Grundstück befindet sich zum Teil Baumbestand, der vor einer Neubebauung zu beseitigen ist.

Das Nachbargrundstück (Flurstück 433) ist ebenfalls zu erwerben. Kontaktieren Sie uns gerne bei weiterem Interesse.

Objektlage

Das hier angebotene Baugrundstück befindet sich in Sackgassenlage eines gewachsenen, familienfreundlichen Wohnumfelds in Mönchengladbach-Holt.

Ausstattung

Die Bebauung hat nach den schriftlichen Vorgaben des Bebauungsplanes BP189 nebst Änderungen zu erfolgen.

  • Reines Wohngebiet: WR
  • Bauweise: Offene Bauweise
  • Haustyp: k.A.
  • Anzahl der Wohneinheiten: k.A.
  • Geschossanzahl: 1-geschossig
  • Hausbreite: k.A.
  • Bautiefe: Ca. 12 m
  • Dachneigung: Satteldach mit max. 40 % Neigung und Drempelhöhe von max. 0,75 m
  • Grundflächenzahl: 0,4
  • Geschossflächenzahl (GFZ): 0,5

Weitere Hinweise

  • Das von uns unterbreitete Angebot und die hierin enthaltenen Angaben basieren auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.