Baugrundstück für Ihren freistehenden Bungalow zur individuellen Bebauung

Dieses Wohnbaugrundstück wurde bisher als Garten genutzt. Da für das Gebiet kein Bebauungsplan besteht, richtet sich die mögliche Bebauung nach den Vorgaben des §34 Baugesetzbuch (BauGB). Das heißt, die Bebauung hat in Anpassung an die Nachbarschaftsbebauung zu erfolgen.

Gemäß der Anliegerbescheinigung vom 03.07.2024 gilt die vorgenannte Erschließungsanlage als fertige Straße im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts. Erschließungsbeiträge fallen nicht mehr an. Sofern in der o.g. Erschließungsanlage straßenbauliche Verbesserungs- und/oder Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt werden, fallen hierfür Beiträge nach § 8 KAG/NW an. Einmalige Kanalanschlussbeiträge nach § 8 KAG/NW fallen nicht mehr an.

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Objektlage

Ruhig gelegen in einem familienfreundlichen Wohnumfeld. Dieses Baugrundstück befindet sich im Ortsteil „Bettrath-Hoven“. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs erreichen Sie in nur wenigen Geh- bzw. Fahrminuten.

Ausstattung

  • Objektart: Baugrundstück
  • Amtl. Bezeichnung: Flur 033, Flurstück 603
  • Grundstücksgröße: 1.048 m²
  • Straßenfront: ca. 20 m
  • Ausrichtung: Nordost

Weitere Hinweise

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