Flexibel nutzbare Produktions- und Lagerflächen an renommiertem Standort
Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine funktionelle, gepflegte Produktions- und Lagerhalle mit einem vorgelagerten zweigeschossigen Bürotrakt.
Großzügige Freiflächen zur Andienung der Halle sowie ausreichend PKW-Stellplätze sind auf dem Gelände vorhanden.
Die Halle kann flexibel den Anforderungen eines Mietinteressenten hin aufgeteilt werden, sodass sich ein eigenständiger andienbarer und separat abrechenbarer Mietbereich ergibt.
Dies ist auch im Bürotrakt realisierbar.
Energieausweis ist in Vorbereitung und wird nachgereicht.
Objektlage
Die Lage, nur wenige Fahrminuten von der Autobahnanschlussstelle der A61 Mönchengladbach-Wickrath entfernt, mit guter Anbindung an die Autobahnen A52, A44, A46 und A57 bietet optimale Voraussetzungen, Waren auf kürzestem Wege in das Ruhrgebiet sowie in das benachbarte Ausland zu transportieren.
Die umliegenden Städte des Ruhrgebiets sind auch mit den ÖPNV-Anbindungen gut erreichbar.
Das Objekt liegt zentral im Gewerbegebiet Wickrath mit gutem Nahversorgungsangebot.
Der Bahnhof ist in 8 Gehminuten zu erreichen.
In direkter Nachbarschaft befinden sich Bushaltestellen.
Ausstattung
Hallen
+ Hallenhöhe: ca. 6,50 UKB
+ Stahlbetonstützen mit Thermoplattenausfachung
+ Flachdach aus Trapezblech mit Dämmung und Lichtkuppeln
+ 1x Kranbahn 3,5 t
+ Industrieestrichboden
+ Beheizung durch Öl-Heizung im Bürobereich, Gasdunkelstrahler in der Halle
+ Hallen – Beleuchtung
+ Andienung über 3 Sektionaltore ebenerdig und einer innenliegenden Rampenandienung
+ Sozialräume sind modern und neuwertig gestaltet
Büros
+ teilweise modern ausgestattet
+ Büro LED-Beleuchtung
+ Sozialräume sind modern und neuwertig gestaltet
Weitere Hinweise
Hinweise zum Angebot:
+ Der angegebene Mietpreis versteht sich zuzüglich Heiz- und Betriebskostenvorauszahlung.
+ Das von uns unterbreitete Angebot und die hierin enthaltenen Angaben basieren auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.