Top Standort. Optimale Ausstattung. Kurze Wege.
Auf einem 14.370 m² großen Grundstück in einem Gewerbe- und Industriegebiet entsteht ein Light Industrial Gewerbepark bestehend aus sechs modernen, stützenfreien Hallen-/Serviceeinheiten ab ca. 978 m² bis 1.000 m² mit jeweils einer Büroeinheit ab ca. 159 m² bis 172 m². Es besteht die Möglichkeit, die einzelnen Einheiten zu vergrößern bzw. miteinander zu kombinieren.
Mietkonditionen:
- Halle: 5,50 EUR/m²
- Büro: 9,50 EUR/m²
Objektlage
Der Gewerbepark entsteht im Westen von Mönchengladbach im Gewerbe- und Industriegebiet Rheindahlen unmittelbar an der Bundesstraße B57. In dem logistisch ideal gelegenen Gewerbegebiet haben sich bereits Unternehmen wie Amazon, die Deutsche Post sowie Rhenus Lub angesiedelt.
Ausstattung
Hallen
- Stützenfreie Stahlbetonkonstruktion
- Hallenhöhe: 8 m Unterkante Binder
- Je 2 Rampentore sowie 1 ebenerdiges Sektionaltor 3,5 m x 4,5 m je Einheit
- Bodenbelastbarkeit 5 t/m²
- Natürliche Belichtung über RWA-Dachlichtkuppelsystem
- Zusätzliche Beleuchtung über LED-Leuchten
- Beheizung über Dunkelstrahler
- Ausreichend Freifläche zum komfortablen Be- und Entladen von Waren
Büro-/Sozialflächen
- Büroflächen in Mezzanine
- Cat-7 EDV-Verkabelung über Kabelkanäle
- Abgehängte Rasterdecken
- Nadelvliesbodenbelag
- Anschlüsse für Küchenzeilen
- Serverraum
- Beheizung über gasbetriebene Wärmepumpe, zusätzlich über Brennwerttherme; optionale Kühlmöglichkeit
- Teilbegrünung der Fassade und des Daches für ein gutes Klima
- E-Ladestationen und Fahrradständer für eine umweltfreundliche Mobilität
Der Energieausweis ist in Vorbereitung. Sobald dieser erstellt ist, werden die Angaben ergänzt.
Weitere Hinweise
Hinweise zum Angebot:
+ Der angegebene Mietpreis versteht sich zuzüglich gesetzlich geltender Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Heiz- und Betriebskostenvorauszahlung.
+ Das von uns unterbreitete Angebot und die hierin enthaltenen Angaben basieren auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.