Die beste Option für Ihre neue Praxis!
Zur Vermietung steht eine OP-Einheit im 2.Obergeschoss eines innerstädtischen Ärztehauses in sehr stark frequentierter City-Lage in der Nähe des Bethesda-Krankenhauses. Die OP-Einheit ist räumlich komplett ausgestattet und verfügt über zwei Operationssäle mit einem dazwischen gelegenen Vorbereitungsraum. Angrenzend hierzu befindet sich der Aufwachbereich für Patienten nach der OP.
Des Weiteren verfügt die Praxis über ein Behandlungszimmer sowie einen Wartebereich. An diesem Standort erzielen Sie mit Ihrer Praxis eine hervorragende Erreichbarkeit sowie Synergien aufgrund weiterer medizinischer Nutzungen im Gebäude.
Objektlage
Das Ärztehaus befindet sich in Citylage in direkter Nachbarschaft zum Bethesda-Krankenhaus, Bischöfliche Liebfrauenschule, Stadtverwaltung sowie dem Entwicklungsgebiet „Maria Hilf-Terrassen“.
Zum „Alten Markt“, der mit seinem gastronomischen Angebot zum Verweilen einlädt, als auch der Bunte Garten sind fußläufig in lediglich ca. 3 Gehminuten zu erreichen. Eine Haltestelle des ÖPNV befindet sich in direkter Umgebung. In ca. 6 Minuten erreichen Sie die Autobahnauffahrt zur A52 mit idealen Anbindungen an die Städte Krefeld, Düsseldorf oder Roermond, Venlo.
Ausstattung
- Aufzug
- Barrierefreier Zugang
- med. Druckluft- und Sauerstoff-Kompressor
- Cat-7 EDV-Verkabelung
- PVC/Linoleumbodenbelag
- LED-Einbauleuchten
- Raum-Luft-Anlage mit Klimatisierung
- elektrische Außenjalousie
- Sozialraum mit Teeküche
- Damen und Herren-WC-Anlagen
- Damen und Herren Umkleidekabinen
Energetische Angaben
- Endenergie Wärme: 280 kWh/(m²a)
- Endenergie Strom: 44 kWh/(m²a)
- Endenergiebedarf: 324 kWh/(m²a)
- Ausweisart: Bedarfsausweis
- Energieeffizienzklasse: H
- Baujahr: 2008
Weitere Hinweise
Hinweise zum Angebot:
+ Der angegebene Mietpreis versteht sich zuzüglich Heiz- und Betriebskostenvorauszahlung.
+ Das von uns unterbreitete Angebot und die hierin enthaltenen Angaben basieren auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.