Ideal für Steuerberater, Physiotherapeuten oder alternative Dienstleister…

Die renovierte Gewerbeliegenschaft befindet sich mitten im Gewerbegebiet Schwalmtal an einer gut frequentierten Ausfallstraße.
Das Gebäude besticht durch seine offene und helle Bauweise und verfügt neben den öffentlichen Parkmöglichkeiten über 10 eigene Stellplätze direkt vor dem Objekt.
Neben der Gewerbeeinheit steht ein großer, gepflegter Garten zur alleinigen Nutzung zur Verfügung.

Objektlage

Das Objekt befindet sich in einem Gewerbegebiet am nördlichen Stadtrand von Schwalmtal-Waldniel mit äußerst günstiger Anbindung an die Autobahn A52.
Im unmittelbaren Umfeld haben sich bereits namhafte Unternehmen wie Aldi, Edeka, KiK, Netto, Penny, Rossmann, Kamps und die Sparkasse angesiedelt.
Das Zentrum von Waldniel ist ca. 1 km entfernt.

Ausstattung

  • 2-fach isolierverglaste Kunststofffenster mit innenliegendem Sonnenschutz
  • Moderner Vinylboden in den Büros, davon zwei Räume mit Parkettboden, PVC in der Teeküche und im Sanitärraum
  • Odenwalddecke mit LED-Panels
  • Vollflächige Klimatisierung
  • CAT-5- und CAT-7-Verkabelung über Kabel- und Fensterbankkanäle
  • Serverschrank
  • Teeküche und Abstellfläche
  • Alarmanlage
  • Werbeträger vor dem Gebäude

Aufteilung
Empfangsbereich mit Wartezone, 4 Büros (ca. 30 m², 2 x ca. 48 m², ca. 80 m²), Teeküche/Sozialraum, Putzmittelraum mit Waschbecken, getrennte Sanitäranlagen und großzügiger Besprechungsraum (ca. 30 m²).

Energetische Angaben

  • Endenergie Wärme: 108,7 kWh/(m²a), Gas
  • Endenergie Strom: 22,7 kWh/(m²a)
  • Energieverbrauchskennwert gesamt: 160,5 kWh/(m²a)
  • Ausweisart: Verbrauchsausweis
  • Energieeffizienzklasse: E
  • Baujahr: 1993

Weitere Hinweise

Hinweise zum Angebot:
+ Der angegebene Mietpreis versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Heiz- und Betriebskostenvorauszahlung.
+ Das von uns unterbreitete Angebot und die hierin enthaltenen Angaben basieren auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.