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Sachwertverfahren
Beim Sachwertverfahren wird der Wert des Grundstücks und separat der Wert des Gebäudes auf Grundlage der Herstellungskosten unter Berücksichtigung von altersbedingten Abschreibungen und eventuellen Reparaturabschlägen ermittelt. Das Sachwertverfahren wird überwiegend bei eigengenutzten Liegenschaften angewendet:
- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
Ertragswertverfahren
Beim Ertragswertverfahren wird der Wert einer Liegenschaft im Wesentlichen durch den nachhaltig erzielbaren Grundstücksertrag bestimmt. Das Ertragswertverfahren wird bei bebauten Grundstücken, die zur Ertragserzielung durch Vermietung und/oder Verpachtung genutzt werden und bei ausschließlich gewerblich genutzten Liegenschaften und:
- Mietwohngrundstücke
- Mehrfamilienwohnungen
- Geschäftsgrundstücke
- Bürohäuser
- Ladengeschäfte
- Gemischtgenutzte Grundstücke
- Garagen
- Hotels
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren wird im Wesentlichen bei unbebauten Grundstücken angewendet. Voraussetzung hierfür ist, dass Kaufpreise geeigneter Vergleichsgrundstücke in ausreichender Anzahl bekannt sind und dass eine hinreichende Vergleichbarkeit der Grundstücke vorliegt. In der Regel werden die von den Städten veröffentlichten Bodenrichtwerte zu Grunde gelegt. Wenn in allen wertrelevanten Merkmalen große Übereinstimmungen bestehen, ist das Vergleichswertverfahren auch geeignet für:
- Eigentumswohnungen
- Reihenhäuser
- Doppelhäuser
- Gleichartige Siedlungshäuser
Residualwertverfahren
Das Residualwertverfahren wird hauptsächlich von Projektentwicklern angewendet und dient der Ermittlung des wirtschaftlich darstellbaren Grundstücks- bzw. Gebäudewertes bei einer Projektentwicklung.
Das Residualwertverfahren erfolgt nach folgendem Schema: